Kuren auf Fehmarn, nur Urlaub ist besser!
| Fehmarn bietet eine reichhaltigen Palette von Gesundheitsangeboten: - Kinder-Reha-Kliniken - MutterKind-Kur-Einrichtungen - Ambulante Kurmittelhäuser und Kurpraxen Das Leistungsspektrum reicht von:
Im 32°C warmen Meerwasserbewegungs-becken besteht die Möglichkeit zur Wasser-gymnastik |
Liste der zugelassenen Badeärzte und Kureinrichtungen auf Fehmarn... |
Klimatisch gesehen eignet sich Fehmarn besonders bei:
Detailierte Auskünfte erhalten Sie hier: Ostsee-Heilbad Burg auf Fehmarn Kur-Centrum Südstrand Kurverwaltung Kurmittelhaus / Meerwasser-Wellenbad Südstrandpromenade 1 23769 Burg auf Fehmarn Tel. 04371/50050 |
Grundsätzliches zur Beantragung einer Kur |
||
|
Die gesetzliche Krankenkasse kann aus medi- zinischen Gründen erforderliche ambulante Vor- sorgeuntersuchungen (z. B. offene Badekuren) in anerkannten Kurorten (wie z. B. die Stadt Fehmarn) erbringen.
|
||
Wann wird eine Kur in der Regel genehmigt? |
||
| Eine Kur wird bewilligt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Bei Berufstätigen auf jeden Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit gefärdet ist. Bei Kindern, wenn deren Krankheit später eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen könnte. | ||
|
||
| Im Kurantrag muss ausser der Diagnose auch die "Krankheitsverhütung" begründet werden. Bei einer bestehenden chronischen Krankheit müssen die daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Formular eingetragen werden. |
||
Welche Leistungen erhalten Sie? |
||
| Es werden die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90% der Kurmittelkosten, bis unter 18jährige 100% übernommen. Für Unterkunft und Verpflegung gibt es einen Zuschuss von bis zu 13,- EUR pro Person und Tag, bei chronisch kranken Kindern erhöht er sich auf bis zu 21,- EUR.
Diese Leistungen werden von Ihrer Kranken- bzw. Rentenversicherung übernommen. Wird die Kur wegen eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit oder wegen einer Berufskrankheit nötig, zahlt die Berufsgenossenschaft. Die Beihilfestelle ist zuständig, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind. Sind Sie weder renten- noch krankenversichert trägt das Sozialamt die Kosten, wenn Sie nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten. |
||
3 Schritte zu mehr Erholung. |
||
|
||
|
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kranken- kasse über die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahrensweisen. |

